EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 die ,,Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit - Für eine schadstofffreie Umwelt" veröffentlicht. Die Strategie umfasst zahlreiche legislative und nicht-legislative Maßnahmen, die äußerst ambitioniert sind und in ihrer Umsetzung weitreichende Folgen für die deutsche Industrie hätten.

Die Chemikalienstrategie stellt eine zentrale Säule des „Null-Schadstoff-Ziels“ der EU-Kommission dar und fasst die langfristige Vision für Chemikalienpolitik in Europa zusammen. Mit den vorgesehenen legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen verfolgt die EU-Kommission das Ziel, den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien weiter zu erhöhen. Zudem soll die Entwicklung der EU-Industrie zu einem wettbewerbsfähigen, weltweiten Spitzenreiter bei der Herstellung und Verwendung von sicheren und nachhaltigen Chemikalien gefördert werden.

Geplante Maßnahmen

In der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit betont die EU-Kommission selbst, dass die EU bereits jetzt über einen der umfassendsten und sichersten Regulierungsrahmen für Chemikalien weltweit verfügt. Zudem kommt der 2018 vorgelegte REACH-Review zu dem Ergebnis, dass die REACH-Verordnung grundsätzlich funktioniert und die vorgesehenen Schutzziele erreicht werden. Die EU-Chemikalienregulierung bietet somit schon heute alle Möglichkeiten, problematische Stoffe zu identifizieren und diese – falls notwendig – umfassend zu regulieren.

Dennoch hat die EU-Kommission mit ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit einen umfassenden Aktionsplan mit sehr vielen legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen vorgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus Sicht der Industrie äußerst ambitioniert und ihre Umsetzung wäre mit weitreichenden Folgen für die europäische Industrie verbunden. Zudem ist zu befürchten, dass es zu Konflikten mit anderen Zielsetzungen des Green Deals und anderer Vorhaben der EU kommen könnte. Als Maßnahme der Chemikalienstrategie werden derzeit die REACH- und die CLP-Verordnung sowie viele weitere Rechtsvorschriften angepasst und überarbeitet. Hierbei sind erhebliche Verschärfungen der existierenden Regelungen vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise die Festlegung neuer Datenanforderungen, die Ausweitung von Verwendungsbeschränkungen sowie die umfassende Regulierung von Stoffgruppen mit bestimmten Eigenschaften. Besondere Sorge bereitet aus Sicht der Industrie die Abkehr vom Ansatz der risikobasierten Chemikalienregulierung.

Bewertung der EU-Chemikalienstrategie

Die deutsche Industrie unterstützt die mit der REACH-Verordnung verfolgten Ziele, den Menschen und die Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu schützen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen, uneingeschränkt. Da jedoch bereits jetzt die Umsetzung der komplexen Vorgaben die Unternehmen – insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen – vor große Herausforderungen stellt, sind die umfassenden Maßnahmen der EU-Chemikalienstrategie kritisch zu bewerten. Um auch künftig innovative Lösungen und gesellschaftlich relevante Technologien entwickeln und einsetzen zu können, muss es auch zukünftig noch möglich sein, gefährliche Chemikalien herzustellen und zu verwenden, wenn kein Risiko für Mensch und Umwelt besteht. Nur dann kann auch weiterhin die Produktion nachhaltiger Produkte und Wertschöpfung in Europa stattfinden.

Der BDI hat im Dezember 2020 eine umfassende Stellungnahme zur EU-Chemikalienstrategie erarbeitet und auf nationaler und europäischer Ebene in den politischen Prozess eingebracht.